AGB
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Maria Brandt und Verbrauchern, die ihren Hund bei Maria Brandt in Betreuung geben (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt Betreuungsvertrag
1. Bei den zwischen Maria Brandt und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden in der Wohnung von Maria Brandt während eines vereinbarten Zeitraumes unterzubringen und zu betreuen, je nach Absprache als einfacher Gasthund oder als Internatshund. Diese Unterbringung erfolgt mit Familienanschluss und in gemischten Hundegruppen, die Anzahl der Gasthunde ist begrenzt. Maria Brandt gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Aufenthaltsdauer auf täglichen Spaziergängen ausreichend Freilauf zu verschaffen.
2. In einem ausführlichen Beratungs- bzw. Kennenlerngespräch vor Unterbringung des Hundes bei Maria Brandt, wird der Kunde über die Einzelheiten der Betreuung, wie Unterbringung und Ablauf der Spaziergänge, informiert.
Handelt es sich um einen Hundeinternatsaufenthalt, so werden im Vorfeld die vom Hundehalter gewünschten Erziehungsthemen sowie der weitere Verlauf besprochen und abgestimmt.
3. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde, und Hunde, die auf den täglichen Spaziergängen getroffen werden, bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen sowie die täglichen Spaziergänge, bei denen der zu betreuende Hund nach Ermessen von Maria Brandt ohne Leine laufen gelassen wird.
4. Das Bringen und Abholen des Hundes sowie die Verpflegung des Hundes während des Aufenthaltes – soweit nichts anderes vereinbart ist – organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten. Sollte vereinbart sein, dass der Kunde das Futter für seinen Hund mitgibt und reicht dies nicht aus, so ist Maria Brandt berechtigt, auf Kosten des Kunden die erforderliche Menge an Hundefutter nachzukaufen und/oder Futter nach eigenem Ermessen zur Verfügung zu stellen.
5. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Maria Brandt weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind.
Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklärt der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Kunde und Maria Brandt vereinbaren telefonisch, persönlich oder per E-Mail die Einzelheiten der Betreuung des Hundes. Nachdem die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum geprüft wurde, wird dem Kunden per E-Mail eine Reservierungsbestätigung gesendet.
2. Vor Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages stellt der Kunde den Hund bei Maria Brandt vor, gegebenenfalls findet eine Probeübernachtung statt, dies liegt im Ermessen von Maria Brandt und wird mit dem Kunden abgesprochen. Es steht im Ermessen von Maria Brandt, ob sie den Hund für den angefragten Aufenthalt für geeignet hält. Hat sie keine Bedenken, wird im Anschluss der schriftliche Betreuungsvertrag mit dem mündlich besprochenen Inhalt unterzeichnet.
Dieser Vertrag gilt auch für jeden weiteren Aufenthalt des Hundes bei Maria Brandt.
3. Im Einzelfall oder wenn der Hund bereits bekannt ist, kann Maria Brandt auf den Vorstellungstermin verzichten. Der Vertrag wird bei Neukunden nach Erteilung der Reservierungsbestätigung postalisch oder per E-Mail übersandt. Er ist erst wirksam, wenn Maria Brandt ein vom Kunden unterschriebenes Original zurück erhält.
4. War der Hund bereits einmal in Betreuung bei Maria Brandt, können die Parteien auf das Schriftformerfordernis verzichten. Es gelten dann die im ursprünglichen schriftlichen Vertrag festgelegten Vereinbarungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich mündlich etwas anderes vereinbaren. Als verbindliche Anmeldung gilt die per E-Mail erteilte Reservierungsbestätigung, die zudem die Einzelheiten der vereinbarten Betreuung enthält.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise werden dem Kunden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt, soweit diese nicht auf der Internetseite von Maria Brandt angegeben sind. Läufige Hündinnen werden aufgrund des Mehraufwandes mit einem höheren Tagessatz berechnet.
2. Die Zahlung der entsprechenden Leistung wird nach Absprache entweder im Voraus oder bei der Übergabe des Hundes in bar oder per Überweisung entrichtet.
3. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile. Das Futter des Hundes wird vom Kunden für seinen Hund auf eigene Kosten mitgegeben. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG erhebt Maria Brandt keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.
4. Maria Brandt wird dem Kunden zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich (z.B. bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5) zurück erstatten. Die Rückerstattung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Der Kunde kann bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
2. Tritt der Kunde nach diesem Zeitpunkt bis zu zwei Wochen vor dem Betreuungszeitraum zurück, hat er eine Bearbeitungs-/Ausfallgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraums oder bricht der Kunde den Aufenthalt seines Hundes bei Maria Brandt vorzeitig ab, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, ist die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen, die pauschal mit 20% angesetzt werden, zu zahlen. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr ist nicht geschuldet. Betragen die ersparten Aufwendungen mehr als 20% oder gelingt es, den reservierten Platz an einen anderen Hund zu vergeben, so wird dies entsprechend berücksichtigt.
4. Stornierungen sind schriftlich gegenüber Maria Brandt anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Beginn der Betreuungszeit ist der Zugang der Mitteilung bei Maria Brandt maßgeblich.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch Maria Brandt
1. Sollte Maria Brandt aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Sie wird den Hundehalter unverzüglich informieren und bei der Suche nach einer Ersatzbetreuung behilflich sein.
2. Im Falle des Rücktritts durch Maria Brandt gemäß § 5 Absatz 1 schuldet der Kunde keine Vergütung.
§ 6 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Läufige Hündinnen werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache aufgenommen. Der Kunde versichert, dass er eine bevorstehende Läufigkeit des Hundes im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten/Unverträglichkeiten – auch ein Verdacht hierauf – oder eine übersteigerte Aggressivität/sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes im Vorfeld mit Maria Brandt bespricht. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall können nicht aufgenommen werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch zur Betreuung abgeben und/oder ein solcher Umstand während der Betreuungsdauer eintreten, übernimmt Maria Brandt für die daraus resultierenden Folgen im Innenverhältnis keine Haftung. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und haftet allein für ggf. bestehende Ansprüche Dritter. Eigene Ansprüche des Kunden gegen Maria Brandt bestehen nicht. Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.
2. Der Kunde versichert, dass ein wirksamer Impfschutz seines Hundes gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose besteht.
Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Maria Brandt übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.
3. Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von Ungeziefer und Parasiten ist.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 bis 3, ist Maria Brandt berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen bzw. die Verabreichung eines Parasitenschutzmittels auf Kosten des Kunden nachzuholen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Maria Brandt seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und sie unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.
6. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Im Falle der Nichtabholung ist Maria Brandt berechtigt, den Hund nach 7 Tagen in ein Tierheim ihrer Wahl zu bringen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde.
§ 7 Unerwartete Situationen
1. Liegen Umstände gemäß § 6 Absatz 1 vor oder treten während der Betreuung ein oder sind die Voraussetzungen gemäß § 6 Absatz 2 und 3 nicht gegeben, ist Maria Brandt berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen. Dies gilt insbesondere für läufige Hündinnen. Maria Brandt behält sich ebenfalls vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schäden von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwenden. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Maria Brandt bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes alle aus ihrer Sicht notwendigen Bemühungen unternimmt, insbesondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierbei entstehenden Kosten werden durch den Kunden in voller Höhe bei Abholung erstattet.
3. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungsprobleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird Maria Brandt den Kunden sofort benachrichtigen.
4. Bei Abholung vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Vergütung.
5. Ist es dem Kunden nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzugeben bzw. abzuholen, wird er rechtzeitig einen neuen Termin mit Maria Brandt vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich hinsichtlich der Betreuungsdauer automatisch. Bei voller Belegung mit Gasthunden behält sich Maria Brandt vor, den Hund nach eigenem Ermessen in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Zusätzlich anfallende Kosten trägt der Kunde, sie sind bei Abholung des Hundes durch den Kunden zu zahlen.
§ 8 Allgemeine Haftungsregeln
1. Maria Brandt schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Die Haftung von Maria Brandt für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß § 6 verstoßen hat und/oder der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.
3. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Maria Brandt weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
4. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB vereinbaren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, Maria Brandt fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
5. Sofern die Betriebshaftpflichtversicherung von Maria Brandt für einen Schaden eintritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an Maria Brandt verpflichtet, wenn er nach den vorstehenden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Maria Brandt ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.
Pfotenglück Maria Brandt
www.pfotenglueck.berlin
Stand Januar 2023 Berlin